Unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) – Das How to
Seit der Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) werden Vermieter grundsätzlich verpflichtet, ihren Mietern monatlich Informationen über den Heizverbrauch zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung zielt darauf ab, den Energieverbrauch transparenter zu machen und die Mieter dazu zu motivieren, ihr Heizverhalten energieeffizienter zu gestalten und ist spätestens Ende 2026 für alle Vermieter verpflichtend. In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese unterjährige Verbrauchsinformation funktioniert und was Sie als Mieter oder Vermieter dafür tun müssen.
Voraussetzungen: Elektronische Heizkostenverteiler
Damit die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) reibungslos bereitgestellt werden kann, müssen elektronische Heizkostenverteiler (HKV) an den Heizkörpern installiert sein. Diese Geräte sind funkfähig, sodass die Verbrauchsdaten automatisch erfasst und an einen Messdienstleister übermittelt werden können. Messdienstleister wie **ISTA**, **Techem**, **Kalo** oder **Brunata**bieten diesen Service in Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen an.
Schritt 1: Installation und Inbetriebnahme der Heizkostenverteiler
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass in Ihrer Immobilie elektronische Heizkostenverteiler installiert sind. Dies ist in der Regel Aufgabe des Vermieters oder der Hausverwaltung. Die Geräte werden an den Heizkörpern angebracht und messen kontinuierlich den Wärmeverbrauch und sind per Funk durch den Messdienstleister auslesbar.
Schritt 2: Datenmanagement durch die Hausverwaltung
Die Hausverwaltung spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der unterjährigen Verbrauchsinformation. Sie legt die sogenannten Stammdaten, also die relevanten Informationen zu den Mietparteien und den installierten Geräten, im System des Messdienstleisters an. Dazu gehören beispielsweise die Adresse der Immobilie, die Anzahl der Wohneinheiten sowie die Kontaktdaten der Mieter.
Schritt 3: Registrierung und Zugang für die Mieter
Nachdem die Stammdaten angelegt wurden, erhält jeder Mieter einen Registrierungsbrief vom Messdienstleister. In diesem Schreiben sind alle notwendigen Informationen enthalten, um sich im System des Messdienstleisters zu registrieren. In der Regel erhalten Sie einen Link zu einer Website sowie persönliche Zugangsdaten.
Als Mieter müssen Sie sich mit diesen Zugangsdaten auf der Plattform des Messdienstleisters anmelden. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer E-Mail-Adresse zu registrieren, um künftig monatlich die Verbrauchsinformationen zu erhalten.
Schritt 4: Monatliche Verbrauchsinformationen abrufen
Sobald Sie sich registriert haben, erhalten Sie einmal im Monat eine E-Mail mit den aktuellen Verbrauchsinformationen. Diese E-Mail enthält entweder die Informationen direkt oder einen Link, über den Sie sich in Ihr Benutzerkonto einloggen können, um die Daten einzusehen. Die Verbrauchsinformationen umfassen in der Regel den Heizkostenverbrauch des vergangenen Monats sowie den Vergleich mit dem Vormonat und dem entsprechenden Monat des Vorjahres. Außerdem ist der Monatsverbrauch einer vergleichbaren Immobilie abgebildet. Auf diese Weise können Sie Ihren Heizungsverbrauch besser nachvollziehen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um Energie zu sparen.
Zusammenfassung
Die unterjährige Verbrauchsinformation ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Energieverbrauch und zur Förderung eines umweltbewussteren Heizverhaltens. Um diesen Service nutzen zu können, müssen elektronische Heizkostenverteiler installiert sein, und die Hausverwaltung muss die notwendigen Daten im System des Messdienstleisters hinterlegen. Mieter erhalten dann monatlich per E-Mail die Verbrauchsinformationen und können so ihren Heizungsverbrauch besser kontrollieren. Die Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2026 Ihren Mietern diese Information monatlich zur Verfügung zu stellen.