Wallbox-Einbau in einem Mehrfamilienhaus: How to für die WEG

Wallbox-Einbau in einem Mehrfamilienhaus: How to für die WEG

Wallbox

Der Trend hin zu Elektroautos nimmt immer mehr zu, und damit wächst auch der Bedarf an geeigneten Lademöglichkeiten. Wenn Sie als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ein Elektroauto besitzen oder planen, eines zu kaufen, möchten Sie sicherlich eine Wallbox in der Tiefgarage installieren, um Ihr Fahrzeug bequem aufladen zu können. Doch der Einbau einer Wallbox in einem Mehrfamilienhaus erfordert eine sorgfältige Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft (WEG). In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollten, um eine Wallbox in Ihrer Tiefgarage zu installieren.

Schritt 1: Klärung des rechtlichen Rahmens

Die Installation einer Wallbox gilt gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als privilegierte bauliche Veränderung. Das bedeutet, dass Sie als Wohnungseigentümer grundsätzlich das Recht haben, eine Wallbox zu installieren. Allerdings muss dies mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden, da es Auswirkungen auf das gesamte Gebäude haben kann.

Wichtig zu wissen: Die Eigentümergemeinschaft kann den Einbau nicht verhindern, jedoch darüber entscheiden, in welcher Weise die Installation durchgeführt wird. Dies liegt daran, dass auch andere Eigentümer möglicherweise in Zukunft eine Wallbox installieren möchten, und deshalb ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist. 

Schritt 2: Antragstellung bei der Eigentümergemeinschaft

Bevor Sie mit der Installation beginnen können, müssen Sie einen Antrag bei der Eigentümergemeinschaft stellen. In diesem Antrag sollten Sie folgende Punkte darlegen:

  • Standort der Wallbox: Wo genau soll die Wallbox installiert werden?
  • Technische Details: Welche Leistung hat die Wallbox, und welche Anforderungen stellt sie an die Elektroinstallation des Gebäudes?
  • Kostenübernahme: Klären Sie, dass die Kosten für die Installation von Ihnen als Sondereigentümer getragen werden.

Der Antrag wird dann in einer Eigentümerversammlung besprochen und über das weitere Vorgehen abgestimmt. Es muss ermittelt werden, ob und wieviel weitere Ladestationen im Haus in der Zukunft notwendig sind.  Es empfiehlt sich, im Vorfeld das Gespräch mit der Hausverwaltung zu suchen und sich über bestehende Regelungen und Bedenken zu informieren.

Schritt 3: Planung des Lastmanagements

Eine entscheidende Rolle spielt das Lastmanagement der elektrischen Anlage im Gebäude. Da die Stromversorgung eines Mehrfamilienhauses nicht unbegrenzt belastbar ist, muss ein Lastmanagementsystem installiert werden, um sicherzustellen, dass der Hausanschluss nicht überfordert wird, wenn mehrere Wallboxen gleichzeitig genutzt werden. Hier kommt die Eigentümergemeinschaft ins Spiel: Sie muss gemeinsam entscheiden, wie das Lastmanagement im Gebäude gestaltet wird. Oft wird eine zentrale Lösung gewählt, bei der die Belastung auf alle installierten Wallboxen verteilt wird. Die Kosten für das Lastmanagement werden in der Regel von der Gemeinschaft getragen, da es im Interesse aller Eigentümer ist, die Elektroinstallation des Gebäudes zu schützen. Es kann notwendig werden, dass die Elektroverteilung im Haus deshalb modernisiert werden muss.

Schritt 4: Abstimmung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

In der Eigentümerversammlung wird über die Details des Einbaus abgestimmt. Hier können Sie auch eventuelle Bedenken der anderen Eigentümer ausräumen und die Vorteile der Installation einer Wallbox darlegen. In der Regel erfolgt eine Zustimmung zum Einbau unter der Bedingung, dass die technische Umsetzung (einschließlich Lastmanagement) von allen Beteiligten akzeptiert wird. Im Beschluss muss die Kostenverteilung der Gesamtmaßnahme geregelt sein.

Schritt 5: Installation der Wallbox

Sobald alle Fragen geklärt und ein entsprechender Beschluss gefasst wurden, können Sie mit der Installation der Wallbox beginnen, wenn keine Änderungen an der Elektroanlage insgesamt notwendig sind. Dies Instalation sollte von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden, der sicherstellt, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden und die Installation den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.

Schritt 6: Kostenübernahme

Die Kosten für die Installation der Wallbox trägt der jeweilige Sondereigentümer, dem der Parkplatz gehört. Diese umfassen nicht nur die Anschaffung und den Einbau der Wallbox, sondern auch eventuelle Anpassungen an der Elektroinstallation, die speziell für den Anschluss Ihrer Wallbox erforderlich sind. Die Kosten für die Installation des Lastmanagements und die Modernisierung der Elektroanlage geht zu Lasten der Gemeinschaft bzw der Eigentümer, die eine Wallbox nutzen wollen.

Fazit

Der Einbau einer Wallbox in einem Mehrfamilienhaus erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft. Obwohl Sie als Eigentümer das Recht auf die Installation haben, müssen Sie gemeinsam mit den anderen Eigentümern eine Lösung finden, die die technischen Voraussetzungen berücksichtigt und das Interesse aller Eigentümer wahrt. Sobald alle Details geklärt sind, steht einer erfolgreichen Installation Ihrer Wallbox nichts mehr im Wege, und Sie können Ihr Elektroauto bequem in der Tiefgarage laden.

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